Kurs Pflegeausbildung Foto: A. Zelck / DRKS
HelfergrundausbildungKurs Pflege-Ausbildung

Sie befinden sich hier:

  1. Kurse
  2. Kurse für Familien
  3. Kurs Pflege-Ausbildung

Kurs Pflege-Ausbildung

Ansprechpartner

Kreisbereitschaftsleitung

kbl@drk-kv-donnersberg.de

Tel: 06352 4007-0

Der Kurs wendet sich an alle, die aktiv in einer Bereitschaft als Helfer tätig werden möchten.

Die Helfergrundausbildung ist die Basis für eine aktive Mitarbeit in der Bereitschaft des DRK. Sie vermittelt die Grundlagen der unterschiedlichen Fachrichtungen sowie die wesentlichen Kenntnisse zur Mitwirkung bei Einsätzen.

Die allgemeine Helfergrundausbildung (HGA) setzt sich aus mehreren Ausbildungen zusammen:

Inhalte

Für die Pflege von Menschen braucht man eine  besondere Ausbildung.
Viele ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung brauchen Pflege.
Den richtigen Umgang mit diesen Menschen muss man lernen.
Dazu ist die Pflege-Ausbildung da.

Das lernen Sie in der Pflege-Ausbildung:

  • Gesundheit und Körper-Pflege.
  • Betreuung und Unterhaltung.
  • Probleme erkennen.
  • Bewegung von und mit älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung.
  • Umgang mit Hilfs-Mitteln.
  • Zum Beispiel mit dem Roll-Stuhl.
  • Rechtliche Informationen für die Arbeit in der Pflege.
  • Grund-Lagen über den Körper von Menschen.
  • Verschiedene Krankheiten.
  • Gesundes Leben.
  • Essen und Trinken im Alter.
  • Erste Hilfe bei einem Not-Fall.
  • Umgang mit alten Menschen.
  • Umgang mit Menschen mit der Krankheit Demenz.
  • Umgang mit Menschen kurz vor ihrem Tod.
  • Vorbereitung auf den Arbeits-Alltag in der Pflege.
  • Vorbereitung auf die Abschluss-Prüfungen.

Zulassung

Für die Pflege-Ausbildung müssen Sie zugelassen werden.
Dafür müssen Sie diese Dinge erfüllen:

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie brauchen einen Zettel vom Gesundheits-Amt.
Dieser Zettel heißt auch:
Belehrung nach dem Infektions-Schutz-Gesetz.
Auch Ihr Arzt muss Ihnen einen Zettel für die Zulassung schreiben.
Diesen Zettel nennt man auch:
Ärztliche Unbedenklichkeits-Bescheinigung.
Und Sie brauchen einen Zettel von der Stadt-Verwaltung.
Man sagt dazu auch:
Polizeiliches Führungs-Zeugnis.